EuGH - Urteil: Presseaussendung der UGÖD zum Husch-Pfusch Abänderungsantrag der Regierung

Unabhängige GewerkschafterInnen gegen SPÖ-ÖVP-Abänderungsgesetz zur Systemumstellung im Besoldungsrecht ohne Begutachtungsverfahren.
Unabhängige GewerkschafterInnen gegen SPÖ-ÖVP-Abänderungsgesetz zur Systemumstellung im Besoldungsrecht ohne Begutachtungsverfahren.
UGÖD für ergebnisorientierte Verhandlungen der GÖD über ein neues Dienstrecht, das Interessen von 320.000 Beschäftigten berücksichtigt
Wien (OTS) - SPÖ und ÖVP wollen heute im Parlament ohne vorhergehendes Begutachtungsverfahren mit einem Abänderungsantrag die grundlegende Änderung des Besoldungssystem durchziehen, die formal zwei Urteilssprüchen des EuGH gegen das derzeitige Vorrückungssystem (Ungleichbehandlung, Altersdiskriminierung zum Nachteil von Bediensteten) Rechnung trägt, aber gleichzeitig spürbare, aufgrund der europäischen Rechtsprechung erreichte Einkommensverbesserungen (bis zu drei anrechenbare Vordienstjahre bzw. eineinhalb Biennalvorrückungen) verhindert.

Den Regierungsparteien nahestehende GÖD-Funktionäre haben das Regierungsgebot der Kostenneutralität akzeptiert, auf dieser Basis seit 15. Dezember Verhandlungen mit BKA und Finanzministerium geführt und damit auf eine teilweise Kompensation der in den letzten Jahren eingetretenen Reallohn- und Kaufkraftverluste von 320.000 KollegInnen verzichtet. Diese Verhandlungen sind kein Ersatz für die von SPÖ und ÖVP mit einem Verfahrenstrick verhinderte gründliche Begutachtung des im BKA endformulierten Gesetzestextes.
Keine kostenneutrale Husch-Pfusch-Reform zum Nachteil von KollegInnen
Die Unabhängigen GewerkschafterInnen lehnen die Gesetzesinitiative der Regierung bzw. von SPÖ und ÖVP-Abgeordneten zur Neuordnung des Besoldungsrechts ab:
- Das Umgehen der Begutachtung ist eine Missachtung der Betroffenen und ihrer Vertretung.
- Der unerhörte Zeitdruck nimmt den Abgeordneten die Möglichkeit einer fundierten Beurteilung der Gesetzesmaterie und ihrer Folgen und ist eine Missachtung der ParlamentarierInnen und des Parlaments.
- Der Verzicht auf die vom EuGH gebotene Verbesserung der Einkommenssituation in der verwaltungstechnisch durchaus sinnvollen Generallösung der bestehenden Ungleichbehandlung, insbesondere der Frauen - während Präsenz-/Zivildienst weiter (zum Teil) besoldungsrelevant sind, bleiben v.a. von Frauen beanspruchte längere Elternkarenzzeiten unberücksichtigt.
- Das Versprechen der Regierung, von der Neuregelung verursachte Laufbahnverluste im Sinn des Vertrauensgrundsatzes auszugleichen, zeigt den Husch-Pfusch-Charakter des 44-seitigen Abänderungsantrages.
Die Unabhängigen GewerkschafterInnen teilen die am 19.1.2015 von der GÖD veröffentlichte Kritik:
1. Der dem Parlament zugeleitete Entwurf weist zahlreiche sowohl systematische, inhaltliche als auch technische Mängel auf.
2. Diese Mängel führen - entgegen getätigten Zusagen - zu erheblichen Verlusten in der Lebensverdienstsumme und zu direkten finanziellen und anderen Nachteilen unmittelbar nach der Überleitung. Das ist völlig inakzeptabel!
3. Die vorgesehene Deckelung bei der Anrechnung von Erfahrungszeiten sowie Präsenz- und Zivildienstzeiten entspricht nicht der Judikatur des EuGH und ist daher europarechtswidrig".
Zwt: Für die rasche Aufnahme von umfassenden Dienst- und Besoldungsrechtsverhandlungen
Die UGÖD begrüßt das von Staatssekretärin Steßl ausgesprochene Regierungsangebot einer raschen Aufnahme von Verhandlungen mit der GÖD über ein zeitgemäßes neues Dienst- und Besoldungsrecht, mit dem auch Mängel der aktuellen Novelle des veralteten Dienst- und Besoldungsrechtes "repariert" werden können - und ebenso das gründlich misslungene LehrerInnendienstrecht 2013.
Die UGÖD hat GÖD-Vorsitzendem Neugebauer bereits einen Antrag auf Einberufung der GÖD-Bundeskonferenz (Zentralvorstand) - auch zur Vorbereitung dieser Dienstrechtsverhandlungen - übermittelt.

 

Rückfragen & Kontakt:
Rückfragen: Reinhart Sellner, Vorsitzender UGöD, E-Mail: reinhart.sellner@gmx.at, mobil:0676 3437521, Internet: www.ugoed.at

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